„Meister werden ist nicht schwer – Meister sein dagegen sehr!“ Das hört sich zwar erstmal gut an, aber auch der Weg bis zur bestandenen Meisterprüfung kann beschwerlich sein. Grundvoraussetzungen für die Zulassung sind ein erfolgreich abgelegter Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, dem ein jeweiliger Fachbereich zugeordnet ist und ausreichend Berufserfahrung.
Die Ausbildung zum Industriemeister kann in Kursen, die verschiedene Institutionen anbieten, erfolgen, aber auch in fleißiger „Heimarbeit“. Ein Bestandteil der Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildereignungsprüfung. Die Prüfung zum Industriemeister ist in zwei Prüfungsteile gegliedert: die Basisqualifikation, die der fachübergreifende Teil ist und die handlungsspezifische Qualifikation, die den fachrichtungsspezifischen Teil darstellt. Nach bestehend der Prüfung gilt der Industriemeister als qualifizierte, technische Führungskraft, die mit jeglicher Industrieautomation vertraut ist, dessen Handlungsschwerpunkt allerdings auf dem Führen von Abteilungen oder Arbeitsgruppen liegt. Im Gegensatz zu einem Handwerksmeister hat ein Industriemeister allerdings keine Berechtigung dazu, einen Betrieb zu führen. Lediglich zur Führung von Gesellen oder Fachkräften in einem Industriebetrieb ist dieser berechtigt. Die personelle, fachliche und organisatorische Führung von Arbeitsgruppen oder Abteilungen machen auch den Schwerpunkt seiner Aufgaben aus. Außerdem wird von ihm erwartet, dass er Arbeitsabläufe und Prozesse optimiert und auch das zur Verfügung stehende Budget dabei nicht aus den Augen verliert. Während im Handwerk der Meistertitel die höchste Qualifikation ist, steht der Industriemeister zwischen Facharbeiter und Ingenieur.
Zahlreiche Industriebetriebe gehören dem Bundesverband der deutschen Industrie e.V. an. Allerdings liegt der Entscheidung diesem beizutreten nicht in der Hand des Industriemeisters, während ein Handwerksmeister, der einen eigenen Handwerksbetrieb führt, entscheiden kann, ob er beispielsweise dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) beitreten möchte.